Grundversicherung als Ausgangspunkt
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist in der Schweiz für Personen mit Wohnsitz grundsätzlich Pflicht und muss nach dem Zuzug innerhalb der geltenden Frist abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist gesetzlich definiert, unterschiedlich sind vor allem Prämien, Modelle und Franchisen.
Für die Auswahl lohnt es sich, Modelle und Franchisen im Verhältnis zur eigenen Situation zu betrachten: erwartete Arztbesuche, familiäre Situation, bevorzugte Versorgung und Budget. Zusatzversicherungen sind freiwillig und können an Gesundheitsprüfungen gebunden sein.
Was Sie vorher klären sollten
Klären Sie vor Abschluss, ab welchem Datum die Deckung gelten soll, wie bestehende Verträge im Herkunftsland enden und welche Nachweise die Versicherer verlangen. Ob und in welcher Form Ausnahmen greifen, ist im Einzelfall zu prüfen.
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Quellen und Prüfung
Grundlage sind die schweizerischen Regelungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Massgeblich sind die Angaben der Versicherer und der zuständigen Stellen.
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